Hinweis geben

Hinweisgeberstelle

Als Träger von Kindertagesstätten mit über 50 Mitarbeitenden hat die One World Kinder gGmbH gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet. Sie dient dazu, Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße, Missstände oder Pflichtverletzungen vertraulich entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Unsere Meldestelle steht allen Mitarbeitenden, Eltern, Partnerorganisationen, Dienstleistern sowie weiteren Personen, die beruflich mit uns in Kontakt stehen, offen.

Ihre Meldewege 

An Herrn Schaal:

E-Mail: Hinweisgeber.owk.@gmx.de

Post: One World Kinder / Interne Meldestelle

Sennockstraße 21, 12103 Berlin



Hinweise können auch anonym abgegeben werden.
Wir bitten jedoch – wenn möglich – um eine Kontaktmöglichkeit, damit Rückfragen gestellt werden können.
Alle Mitteilungen werden streng vertraulich behandelt.



Ablauf des Verfahrens

  • Eingang der Meldung
    Sie geben Ihren Hinweis über einen der genannten Wege ab. Die Meldestelle bestätigt den Eingang innerhalb von 7 Tagen.
  • Prüfung und Bewertung
    Die Meldestelle prüft den Hinweis auf Stichhaltigkeit und bewertet, ob er in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt.
  • Rückfragen und Klärung
    Wenn Rückfragen nötig sind, nimmt die Meldestelle Kontakt zu Ihnen auf – selbstverständlich vertraulich.
  • Ergebnis und Rückmeldung
    Spätestens nach 3 Monaten erhalten Sie – sofern eine Kontaktmöglichkeit besteht – eine Rückmeldung über den Stand oder das Ergebnis der Bearbeitung.
  • Dokumentation
    Alle Meldungen werden datenschutzkonform dokumentiert und nach Abschluss gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
 

Grundsätze des Vertrauensverfahrens

Die One World Kinder gGmbH legt großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Organisationskultur.
Mitarbeitende können sich bei Bedenken oder Missständen auch an interne Vertrauenspersonen oder Führungskräftewenden, die Hinweise an die Meldestelle weiterleiten.
Führungskräfte, die selbst auf einen Verstoß aufmerksam werden, sind verpflichtet, diese zu melden.

Die interne Meldestelle arbeitet unabhängig und weisungsfrei und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Hinweisgebende Personen sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Benachteiligungen oder Repressalien geschützt.



Datenschutz und Vertraulichkeit 

Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt.

Zugriff auf eingegangene Meldungen haben ausschließlich autorisierte Personen der Meldestelle.

Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur zur Bearbeitung und Dokumentation des Hinweises verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht.